Der Detektiv
Ein Detektiv ist in Deutschland rechtlich eine Privatperson, und hat somit keine besonderen Privilegien, z.B. die der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Die vertragliche Grundlage bildet ein Dienstleistungsvertrag, der in der Praxis Ermittlungsauftrag genannt wird. Ein Ermittlungsauftrag kann folgende Aufgaben umfassen:
- verdeckte Ermittlungen
- Videoüberwachungen, Observationen, Beschattung
- Datenrecherchen, z.B. in Archiven, im Internet oder per Telefon
Ein Detektiv bewältigt ein breites Aufgabengebiet welches im Allgemeinen den privaten, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Bereich umfasst. Detektive werden besonders dann beauftragt, wenn eine Angelegenheit nicht strafrechtlich verfolgt wird oder verfolgt werden kann.
Ein besonderes Aufgabengebiet von Detektiven ist der Personenschutz. Diese Dienstleistung wird hauptsächlich von Personen wahrgenommen, die im öffentlichen Interesse stehen, wie z.B. Politiker. Da dieser Personenkreis einer permanenten Gefährdung unterliegt, übernehmen Detektive auch oft die Stellvertreterfunktion bei Ämtern und Behörden. Da besonders im Bereich des Personenschutzes der Detektiv eine große Verantwortung hat, muss er dafür eine spezielle Ausbildung absolvieren. Nicht jeder Detektiv ist zuverlässig in der Lage das Leben einer Person zu schützen. Bei erfolgreich bestandener Prüfung, erhält der Detektiv ein Zertifikat, welches ihm die Ausbildung zum Personenschutz bescheinigt.
Auch im Wirtschaftsbereich wird die Dienstleistung eines Detektivs immer öfter in Anspruch genommen. Die Aufgaben erstrecken sich dabei hauptsächlich auf die Aufklärung von Spionage und Sabotage, die Aufklärung von Diebstählen, sowie die Beratung in allgemeinen Sicherheitsfragen. Auch besonders im wirtschaftlichen Bereich der Patente und Marken werden Detektive immer öfter tätig, da den Unternehmen durch Patentverletzungen und Markenpiraterie immer häufiger sehr große Geldsummen verloren gehen und Unternehmen aufgrund dessen auch schon Konkurs anmelden mussten.