DETEKTIVE kontrollieren Mitarbeiter
In den Unternehmen ist es mittlerweile zum Volkssport vieler Mitarbeiter geworden, sich persönliche oder sachliche Vorteile zu Lasten des Unternehmens oder des Arbeitgebers zu verschaffen. Besonders anfällig für solche Machenschaften sind Mitarbeiter, die aus irgendeinem Grund unzufrieden sind oder mit unternehmerischen Entscheidungen nicht einverstanden sind. Als regelmäßige Motive für diese kriminellen Aktivitäten sind "Frustration" bzw. die "innere Kündigung" und "Geldgier" zu nennen. Beispiele dafür gibt es genug:
- Mitarbeiter, die vorgeben "arbeitsunfähig" zu sein, um nebenbei der Schwarzarbeit nachzugehen (Lohnfortzahlungsbetrug!)
- Logistiker, die im Lager des Arbeitgebers Material entwenden und es später verkaufen (Diebstahl / Hehlerei)
- Außendienst-Mitarbeiter, die statt beim Kunden am Schreibtisch zu sitzen, viel lieber im Freibad liegen (Arbeitszeit- und Spesenbetrug)
Um diese Verdachtsfälle aufzuklären, beauftragt der Arbeitgeber immer häufiger Detektive bzw. eine Detektei. Der Detektei wiederum stehen zahlreiche Mittel und Wege zur Verfügung, um die verdächtigen Mitarbeiter zu überprüfen und zu überführen. Zu nennen sind hier beispielweise die Observation, also die Verfolgung von Mitarbeitern, um deren Tagesablauf festzustellen, die Recherche im privaten oder geschäftlichen Umfeld der Mitarbeiter, sowie technische Lösungen wie GPS-Ortung und Videoüberwachungen. Darüber hinaus stehen einer Detektei Diebsfallen, DNA-Analysen und andere Möglichkeiten der Kriminalistik zur Verfügung.
Die Detektive versuchen die Spur des verdächtigen Mitarbeiters aufzunehmen und festzustellen, wie er vorgeht ,mit wem er zusammenarbeitet und wie hoch der Gesamtschaden ist. Abhängig vom Auftragsziel wird der Verdächtige über längere Zeit lediglich beobachtet (z.B. bei "Blaumachern"), in anderen Fällen kontaktieren die Detektive den Verdächtigen getarnt und versuchen so, die notwendige Erkenntnisse zu gewinnen (z.B. beim Ankauf von Diebesgut). Beliebte Mittel bei einer Detektei ist auch die Einschleusung von verdeckten Ermittlern.
Die im Sinne des Auftragsziels zusammengetragenen Ergebnisse werden abschließend von der beauftragten Detektei zusammengestellt und gerichtsverwertbar dokumentiert. Darüber hinaus stehen die eingesetzten Detektive für Zeugenaussagen bei Gericht zu Verfügung.
Autor: R. Sieveking ist 1996 nach seiner Tätigkeit als Marineoffizier und dem Studium der Betriebswirtschaftslehre in die Sicherheitsbranche gewechselt und heute als Wirtschaftsermittler und Sicherheitsberater tätig.