Detektei Fakten - Recht und Urteile
Nachstehend haben wir einige Urteile deutscher Gerichte für Sie aufgeführt, welchen Sie entnehmen können, dass die Kosten für die Beauftragung eines Detektiv unter bestimmten Voraussetzungen sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen absetzbar beziehungsweise erstattungsfähig sein können.
Grundsätzlich stellen die Gerichte darauf ab, ob der Detektiveinsatz erforderlich und verhältnismäßig war oder ob es unter Umständen einfachere zumutbare Methoden gegeben hätte. In jedem Falle empfiehlt sich eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.
- Arbeitspflicht ausspähen
- Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, darf ein Detektiv die Arbeitspflicht ausspähen. (Bundesarbeitsgericht, 1ABR 26/90) Wird der Überwachte überführt, muss er sogar das Honorar des Detektivs bezahlen.
- Ermittler einschleusen
- Die Einschleusung eines Ermittlers bedeutet in der Regel, dass der Ermittler als Mitarbeiter getarnt, neben seiner üblichen Tagesarbeit, die jeder Mitarbeiter dieses Betriebes an dieser Stelle verrichten würde.